Nutzungsbestimmungen für BOGIS „Software für Biogasanlagen“ – Modul: Meldewesen (Kostenfreie Version)
BOGIS „Software für Biogasanlagen“ ist ein Produkt der BT-IT GmbH. Die BT-IT GmbH handelt nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
1. Allgemeines
- Die BT-IT GmbH verarbeitet prozessbezogene Daten für den Nutzer im Auftrag. Der Nutzer hat der BT-IT GmbH im Rahmen der Sorgfaltspflichten des § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Dienstleister ausgewählt. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Datenverarbeitung im Auftrag ist, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag über die Anmeldung und unter der Anerkennung der Nutzungsbedingungen erteilt. Dieser Vertrag enthält nach dem Willen der beiden Parteien und insbesondere des Nutzers den Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung i.S.d. § 11 BDSG und regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung.
- Sofern in diesem Vertrag der Begriff „Datenverarbeitung“ oder „Verarbeitung“ (von Daten) benutzt wird, wird damit allgemein die Verwendung von prozessbezogenen Daten verstanden. Eine Verwendung personenbezogener Daten umfasst lediglich die Erhebung, Speicherung, Übermittlung, Sperrung, Löschung, Anonymisieren, Pseudonymisieren, Verschlüsseln oder sonstige Nutzung von Daten.
2. Gegenstand der Nutzung
Der Auftrag des Nutzers an die BT-IT GmbH umfasst folgende Arbeiten und/ oder Leistungen:
Ausschließlich Prozessbezogene Daten
und keine Sensitiven Daten (vgl. § 3 Abs. 9 BDSG)
Die BT-IT GmbH erbringt für den Nutzer nachfolgende Leistungen:
- Die Bereitstellung der Softwarelösung BOGIS „Software für Biogasanlagen“ im Modul Meldewesen als Cloud-Lösung.
- Die Software wird als Browser-Applikation dem Nutzer kostenfrei während der Nutzungszeit als eingetragenen Mandanten zur Verfügung gestellt.
- Die BT-IT GmbH stellt dem Nutzer neben der Applikation temporäre Festplattenkapazität für die Speicherung der Daten zur Verfügung. Die BT-IT GmbH haftet nicht für die Speicherung der Daten. Die BT-IT GmbH ist nicht für die Sicherung und einer kontinuierlichen Speicherung der Daten verantwortlich bzw. zuständig. Der Nutzer ist verpflichtet seine Eingaben in die Software BOGIS selbst zu sichern oder die bereitgestellten Formulare zu drucken und als Nachweis für behördliche Kontrollen in gedruckter Form abzulegen.
3. Datengeheimnis
- Die BT-IT GmbH ist bei der Verarbeitung von Daten für den Nutzer zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 5 BDSG verpflichtet. Die BT-IT GmbH verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Nutzer obliegen. Die BT-IT GmbH ist verpflichtet, dem Nutzer etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitzuteilen.
- Die BT-IT GmbH sichert zu, dass ihm die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und er mit der Anwendung dieser vertraut ist. Die BT-IT GmbH sichert ferner zu, dass Sie die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und diese auf das Datengeheimnis i.S.d. § 5 BDSG verpflichtet werden. Sofern der Auftragnehmer im Zusammenhang mit Leistungen für den Nutzer an der Erbringung geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirkt, ist er verpflichtet, die hieran beteiligten Beschäftigten schriftlich auf das Fernmeldegeheimnis i.S.d. § 88 TKG zu verpflichten.
4. Geheimhaltungspflichten
- Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. Keine Partei ist berechtigt, diese Informationen ganz oder teilweise zu anderen als den soeben genannten Zwecken zu nutzen oder diese Information Dritten zugänglich zu machen.
- Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die eine der Parteien nachweisbar von Dritten erhalten hat, ohne zur Geheimhaltung verpflichtet zu sein, oder die öffentlich bekannt sind.
5. Urheberrecht
Die von der BT-IT GmbH bereitgestellten oder vertriebenen Anwendungen / Programmpakete sind geistiges Eigentum der BT-IT GmbH. Dies wird unabhängig von bestehender oder zukünftiger Rechtsprechung einvernehmlich anerkannt.
6. Gewährleistung
Die BT-IT GmbH haftet in der Kostenfreien-Version „Meldewesen“ nicht für Programm-, Logik- oder Hardwarefehler. Desweiteren haftet die BT-IT GmbH nicht für die Richtigkeit der bereitgestellten Erfassungsformulare. Der Nutzer ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht, selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen des jeweiligen Bundeslandes im Rahmen der von Ihm übergebenen Nachweise verantwortlich.
7. Beendigung
- Nach Beendigung des Vertrages hat die BT-IT GmbH sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Nutzer auszuhändigen oder zu löschen. Die Kosten für bewegliche Datenträger (externe Festplatten, Magnetbänder oder USB-Speichermedien) zur Auslieferung durch die BT-IT GmbH an den Nutzer trägt der Nutzer. Die Datenträger der BT-IT GmbH mit den Daten des Nutzers sind danach physisch zu löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder physisch zu löschen.
- Der Nutzer hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten bei der BT-IT GmbH zu kontrollieren.
8. Schlussbestimmungen
- Sollte das Eigentum des Nutzers bei der BT-IT GmbH durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat die BT-IT GmbH den Nutzer unverzüglich zu informieren. Die BT-IT GmbH wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
- Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich.
- Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i.S.v. § 273 BGB wird hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht.
Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingung“ der BT-IT GmbH. Sollten Teile dieses Vertrages durch Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden, so bleibt dies ohne Einfluss Auf die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
Als Gerichtsstand wird Oldenburg in Oldenburg anerkannt.
Fällige Rechtsgebühren aus diesem Vertrag hat der Nutzer zu tragen und diesbezüglich die BT-IT GmbH klag- und schadlos zu halten.